Allgemeine Regeln Dogtrekking & Doghiking

 
ORGANISATIONSFORMEN

Bei den vom Verein DOGTREKKING AND MORE – VEREIN FÜR TOURENSPORT MIT HUNDEN
ausgerichteten Veranstaltungen werden zwei Formen unterschieden:
A) Doghiking: Mindestlänge 40 km, eintägig
B) Dogtrekking: Mindestlänge 80 km, zweitägig
Die jeweilige Veranstaltungsleitung behält sich Anpassungen der Streckenlänge und/oder anderer organisatorischer Parameter aufgrund besonders schwieriger Gelände- bzw. Wetterbedingungen vor.
Beide Formen können als Dogtrekking/Doghiking (nur Zeitnehmung, keine Wertung) oder als Dogtrekking-/Doghiking-Rennen (Zeitnehmung und Wertung) ausgerichtet werden.
Eine Teilnahme an einer Dogtrekking-/Doghikingveranstaltung ist ab dem vollendeten 14. Lebensjahr möglich. Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ist die Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten notwendig.
Die Teilnahme ist mit einem oder zwei Hunden jeder beliebigen Rasse und einem Mindestalter von zwölf Monaten erlaubt, so lange das Tier/die Tiere den physischen und psychischen Anforderungen der Veranstaltung entsprechen.

ANMELDUNGEN

Jeder Teilnehmer, der sich für eine Dogtrekking-/Doghikingveranstaltung anmeldet, verpflichtet sich zu
folgendem:
Das Teilnahmeformular muss inklusive vollständiger Adresse vollständig und korrekt ausgefüllt sein.
Der Hund muss durch einen Mikro-Chip und/oder eine Tätowierung identifiziert werden können.
Alle geforderten Angaben sind wahrheitsgetreu anzugeben.
Der Teilnehmer erklärt dem Veranstalter verbindlich, dass sein Hund bei bester Gesundheit ist und dass alle benötigten Impfungen aktuell (d.h. in der Regel nicht älter als ein Jahr) sind. Der Impfpass muss auf Verlangen vorgewiesen werden.
Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Helfer ist Folge zu leisten.
Bei einem Zwischen- oder Unfall ist der Halter selbst für seinen Hund verantwortlich. Der veranstaltende Verein oder ein lokaler Organisator kann auf keinen Fall für irgendwelche Probleme mit Dritten verantwortlich gemacht werden.
Der Teilnehmer bestätigt, dass er eine Haftpflichtversicherung für seinen Hund abgeschlossen hat.
Er verpflichtet sich weiters seinen Hund während der gesamten Veranstaltung jederzeit angeleint zu führen.
Der Teilnehmer versichert, dass er keine unerlaubten, leistungssteigernden Mittel (Doping) zu sich nimmt oder seinem Hund verabreicht.
Mit dem Ausfüllen des Teilnahmeformulars bestätigt er außerdem, dass er das Veranstaltungsreglement befolgen wird.
Selbst wenn er das Reglement nicht durchgelesen hat und an der Veranstaltung teilnimmt, akzeptiert er dieses.
Bei der Teilnahme an einer Veranstaltung übernimmt der Teilnehmer selbst die volle Verantwortung für seine und die Gesundheit seines Hundes. Eventuelle Rettungs- bzw. Bergungskosten sind vom Teilnehmer selbst zu tragen. Der Abschluss einer dementsprechenden Versicherung wird – besonders für Veranstaltungen in alpinen Bereichen – dringend empfohlen. Bei vorzeitiger Aufgabe kann je nach Geländegegebenheiten vom Veranstalter ein Rückholdienst organisiert werden.
Ein Teilnehmer, der in diesem Reglement angegebene Vorschriften nicht beachtet, kann (auch ohne Vorwarnung) von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, wobei eine bereits einbezahlte Startgebühr nicht zurückerstattet wird.

AUSRÜSTUNG
 
Jeder teilnehmende Hund hat ein Brustgeschirr zu tragen, an welchem die Leine befestigt ist. Die Länge der Leine darf bei ausgezogenem Ruckdämpfer drei Meter nicht überschreiten.
Grundsätzlich besteht für alle Teilnehmer folgende Pflichtausrüstung:
Doghiking:
Wasser (mindestens 0,5 Liter), Hundefutter (eine Tagesration), Napf, Booties, Verbandszeug, Kopfleuchte, Karte (kann nach Voranmeldung auch vom Organisator der jeweiligen Veranstaltung bezogen werden).
Dogtrekking:
Wasser (mindestens 0,5 Liter), Hundefutter (zwei Tagesrationen), Napf, Booties, Verbandszeug, Kopfleuchte, Karte (kann nach Voranmeldung auch vom Organisator der jeweiligen Veranstaltung bezogen werden), Schlafmatte, Schlafsack.
Eine eventuell darüber hinausreichende Pflichtausrüstung wird bei jeder Veranstaltung mit der Ausschreibung bekannt gegeben und richtet sich nach den jeweils herrschenden Umständen. Sie versteht sich als Mindestanforderung und kann jederzeit durch die Veranstaltungsleitung kontrolliert werden.
Das Mitführen folgender Gegenstände kann – abhängig vom Gelände – empfohlen werden:
Mobiltelefon, Kompass, Regenschutz, Wanderstöcke, Ersatzbatterien für die Kopfleuchte, Biwaksack, Regenplane.

ZEITNAHME UND START

Es sind je nach Veranstaltung Massen- wie Einzelstarts möglich. Bei einem Pflichtstopp (z.B. Nachtbiwak) wird die Zeitnehmung für die Dauer des Aufenthaltes angehalten.

VERHALTEN

Ein Teilnehmer darf seinen oder einen anderen Hund auf keinen Fall quälen. Wenn ein solcher Vorfall bekannt wird, sei es durch Zeugen, mit Fotos oder durch die Veranstaltungsleitung belegt, hat dies den sofortigen Ausschluss des Teilnehmers zur Folge.
Ein Teilnehmer, der überholt wird, muss seinen Hund zu sich nehmen und den Weg freigeben.
Der Teilnehmer muss jederzeit dafür sorgen, dass sein Hund weder anderen Tieren noch Menschen Schaden oder Verletzungen zufügt.
Jeder Teilnehmer hat während der gesamten Veranstaltung die Regeln sportlicher Fairness und Höflichkeit einzuhalten.
Ebenso verhält er sich jederzeit im Sinne des aktiven und passiven Naturschutzes.

AUSHANG

Der Veranstalter installiert bei jeder Veranstaltung eine offizielle Aushangtafel mit folgenden Hinweisen:
Zeitablauf der Veranstaltung, eine Karte der Strecke, Reglement, Teilnehmerliste, eventuelle
Veränderungen, Ergebnisse (nach dem Eintreffen des letzten Teilnehmers).

REKLAMATIONEN

Reklamationen müssen sofort der Veranstaltungsleitung gemeldet werden. Falls sie von offiziellen Aushängen oder der Verkündigung der Resultate abhängig sind, müssen sie bis spätestens 30 Minuten nach Aushang oder Verkündigung eingereicht werden.
Sämtliche männliche Personenbezeichnungen im obigen Text gelten selbstverständlich sinngemäß ebenso in ihrer weiblichen Form.